Allgemeine Reisebedingungen der ASTL-Reisen GmbH (nachfolgend Astl genannt)
1.) Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Astl den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Astl wird die Annahme durch eine schriftliche Reisebestätigung erklären. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, ist Astl an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
2.) Zahlungsbedingungen:
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch Euro 500.00 fällig Der gesamte Reisepreis abzüglich der geleisteten Anzahlung, ist nach erfolgter Buchungsbestätigung spätestens eine Woche vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und. wenn, die Höhne des Betrages nach dem Reisevertragsgesetz eine Reisepreisversicherung bedingt, des Sicherungsscheines zu bezahlen Ohne vollständige Bezahlung steht Astl ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
3.) Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Astl, die in dem fur den Zeitpunkt der Reise geltenden Prospekt enthalten ist. sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern bedürfen einer Bestätigung durch Astl. Hotel-, Orts-, oder Prospekte fremder Leistungsträger sind fur Astl nicht bindend. Leistungen die vom Reisenden direkt bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen. Ausstellungen ect.).
4.) Preiserhöhungen und Änderung der Leistung:
4.1)Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Astl nicht wider Treu und Glauben herbegeführt wurden, sind nur gestattet soweit de Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2) Astl kann bis zum 20. Tag vor Reiseantritt den Reisepreis erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und wenn die Preiserhöhung auf Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben fur bestimmte Leistungen, wie Hafen, Fughafengebühren ect. oder einer Anderung der Wechselkurse Rechnung tragt. Der Anderungsumiang der Preiserhohung w~rd durch den Umiang der vorgenannten Kosten besrimmt und begrenzt
4.3) Astl hat eine Änderung des Reisepreises (gem. 4.2), eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (gem 4.1) oder eine zulässige Absage der Reise (gem. Ziffer 8.1) unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vert:ag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage durch Astl die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Astl in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fur den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Astl diesem gegenüber geltend zu machen.
5.) Rücktritt durchReisekunden:
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn jederzeit von seinem Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende von dem Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann Astl Ersatz für die durch Astl getroffenen Reisevorkehrungen und fur Astl's Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche andeweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von Astl in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort oder Abflugbafen einfindet. Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel:
5.1 bis zum 22.Tag vorAbreise 5% des Reisepreises, mind. 8 15,-
5.2 ab dem 21 -15. Tag vorAbreise 25%
5.3 ab dem 14.-7. Tag vor Abreise 40 %
5.4 ab dem 6.-2. Tag vor Abreise 60 %
5.5 ab einen Tag vorAbreise 90% des Reisepreises.
ASTL-Kundenservice: Falls uns geringere Kosten, als in den Pauschalen ausgewiesen entstehen sind wir geme bereit die Stomoregelungen anzupassen.
6.) Ersetzung des Reisenden / Umbuchungen:
6.1) Der Reisende kann bis zum Reisebeginn sich zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Reisende, sowie der Dritte als Gesemtschuldner zu tragen. DIE Parteien vereinbaren, daß eine Mehrkostenpauschale ohne geforderten Nachweis von Astl vom Reisenden, sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet werden Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person 5 % des Reisepreises, mindestens Euro30,00
Der Reisende sowie der Dritte können jedoch nachweisen, daß keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, kann Astl dem Wechsel der Person widersprechen. Widerspricht Astl dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Reiseteilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner fur den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise fur einen Ternin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunit oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung) kann Astl bei Einhaltung der Frist bis 22 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 5 % des Reisepreises, mindestens Euro30.00 pro Reisenden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach der Frist erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglicn ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gleichzeitiger Neuanmedung durchgeführt werden. Der Reisende kann jedoch jederzeit nachweisen, daß keine oder geringere Kosten als die vorstehende Umbuchungsgebühr durch die Umbuchung entstanden sind.
7.) Nicht in Anspruch genommene Leistung:
Nimmt der Reisende aus durch Astl nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
8.) Rücktritt und Kündigung durch Astl:
In folgenden Fällen kann Astl vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters stört, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist die Einhaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Rücktransportkosten trägt der Reisende.
8.2) Bis 10 Tage vor Reiseantritt, wenn Astl die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht und erklärt, daß die Reise nicht durchgeführt wird und der Reisevertrag gekündigt wird, Astl wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, spätestens 7 Tage vor dem geplanten Reisetermin zugehen lassen. Der Reisende kann die Teilnahme an ener anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn Astl in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fur den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Erklärung durch Astl, gegenüber Astl, geltend zu machen. Macht der Reisende nicht von seinem vorstehenden Recht Gebrauch, so ist der vom Reiseteilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
8.3) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Astl deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, daß für Ast1 im Falle der Durchführung der REISE die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den einbezahlten Reisepreis zurück.
9.) Kündigung des Vertrages wegen außergewöhlicher Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nichtvoraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Astl, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Astl für die bereits erbrachten oder zur Beendigung derReise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Astl verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere. falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubeordern. Die Mehrkosten fur die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10.) Gewährleistung , Haftung:
10.1) Astl haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns nur:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der fremden Leistungsträger (Hotels etc.) c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Astl eigenen Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen. Astl haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-und Ortsprospekten und Prospekten von Beförderungs- unternehmen, weil Astl keinen Einfluß auf deren Inhalt und Erstellung nehmen kann und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
10 2) Haftung:
a) Astl haftet nicht fur Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Reisende ohne Vermittlung von Astl direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (vgl. 3.5).
b) Die vertragliche Haftung fur Astl ist bei anderen als Körperschaden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
-soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder -soweit Astl für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
c) Gelten fur eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Astl hierauf berufen.
d) Sofern Ast1 vertraglich Luftfrachtführer ist, haftet Astl ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer oder den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalaja. den Zusatzabkommen iur den USA- und Kanada-Flugverkehr und anderen Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung. Kommt Astl bei Schiffsreisen die Rolle eines Beförderes zu, so regelt sch die Haftung nach den Bestimmungen des HGBs und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
e) Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muß der Reisende selbst verantvorten Sportanlagen, Geräte, Fahrzeuge ect sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Fur Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Astl nur, wenn Astl ein Verschulden trifft.
11.)Krankheitsfall:
Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ausgaben fur einen möglicherweise eforderlichen besonderen Heimtransport des Reiseteilnehmers hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Reiseteilnehmers zu Bedenken Anlaß gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen Ast informiert hiermit den Kunden uber die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Ruckfünrungskosten bei Unfall oder Krankheit und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
12.) Paß, Visa, Gesundheitsvorschriften:
Astl informiert den Kunden über die Paß-und Visumserfördernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formälitaten die für die Reise und den Aufenthalt erförderlich sind. Ferner werden alle Fristen fur die Errlangung der Paß- und Visumsdokumente genannt Der Reisende ist jedoch fur die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. außer wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtnformation durch Astl bedingt sind Die vorstehende Informationspflicht von Astl gilt nicht fur Nicht-Deutsche Staatsangehörige Nicht-Deutsche Staatsangehörige haben bei dem jeweiligen Konsulat selbst auf eigene Verantwortung Auskunft uber die Paß- Visa- der Gesundhetsbestimmungen einzuholen Sollten Einreis vorschriften einzelner Lander vom Reisenden nicht eingehalten werden, sodaß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist. kann Ast1 den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittskosten belasten.
13.) Obliegenheit des Reisekunden:
Der Kunde hat die Obliegenheit. Astl einen eventuiell auitretenden Mangel der Reiseleistung anzuzeigen. Des weiteren obliegt dem Kunden vor der Kündigung des Reisevertrages Astl eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Astl verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Sofern der Kunde Anspruche gegen Astl geltend machen will. So hat er dies innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Astl unter folgender Adresse zu erklären.
Fa. Astl-Reisen GmbH, Innstraße 1, 83076 Oberaudorf
Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach Enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung von der Geltendmachung der Ansprüche bis zu dem Tage ungehemmt an dem Astl die Anspruche schriftlich zurückweist.
14.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwiirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge
15.) Aufrechnungsverbot:
Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mir Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt






